Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Naturabenteuer Niederrhein
Vertreten durch: Christian Meister
Haus Kolk 2, 47589 Uedem

Vertragspartner: Teilnehmer (Person, Schule, Firma, Gruppe oder Verein) eines angebotenen Kurses, Programms, einer Aus- und Weiterbildung oder einer Wildnistour.


§ 1 Vertragsgegenstand

Der Vertrag über die Teilnahme an Kursen, Programmen, Aus- und Weiterbildungen, Wildnistouren oder Gruppenprogrammen ist ein Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB).

Unterkunft und Verpflegung sind Teil der Dienstleistung und dienen der methodischen Umsetzung der Ausbildungsinhalte. Ein Reisevertrag (§§ 651a ff. BGB) wird nicht geschlossen.


§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt online, schriftlich, fernmündlich oder mündlich.

Mit Annahme durch den Veranstalter kommt der Vertrag zustande.

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die AGB an und übernimmt Verantwortung für eigene Handlungen und deren Folgen während der Veranstaltung.


§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kursbeschreibung und der Anmeldebestätigung.

Änderungen einzelner Leistungen bleiben vorbehalten, soweit sie den Inhalt der Veranstaltung nicht erheblich beeinträchtigen.


§ 4 Zahlungen

Die Kurs- bzw. Ausbildungsgebühr ist nach Rechnungsstellung per Überweisung zu bezahlen.

Bei Weiterbildungen können individuelle Zahlungsvereinbarungen getroffen werden.

Bei Nichtzahlung bis zum Veranstaltungsbeginn kann die Teilnahme verweigert werden; die Zahlungspflicht bleibt bestehen.


§ 5 Rücktritt, Abbruch und Stornierung

5.1 Widerruf:

Einzelkurse, Camps, Erlebnisprogramme: Kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB (Dienstleistung mit festem Termin).

Langzeitausbildungen / beruflich orientierte Programme: Kein Widerrufsrecht, da Dienstvertrag mit festem Termin.

Schulklassen/Gruppe: Kein Widerrufsrecht, da Dienstleistung mit festem Termin.

5.2 Stornierungen vor Veranstaltungsbeginn:

Einzelkurse / Wildnistouren:

– 28–21 Tage: 30 %

– 20–8 Tage: 60 %

– ab 7 Tage: 100 %

Langzeitausbildungen:

bis 28 Tage: kostenfrei

– 27–14 Tage: 30 %

– 13–7 Tage: 50 %

– ab 7 Tage: 80 %

Schulklassen / Gruppenprogramme:

mehr als 60 Tage: 20 %

– 59–30 Tage: 40 %

– 29–14 Tage: 60 %

– 13–7 Tage: 80 %

– ab 6 Tage: 100 %

5.3 Abbruch nach Beginn:

Mit Beginn der Veranstaltung ist die gesamte Kursgebühr fällig.

Rückerstattung bei Krankheit, Attest oder vorzeitigem Abbruch ist ausgeschlossen, da die Veranstaltung unabhängig von der individuellen Teilnahme durchgeführt wird und für Personal, Unterkunft, Verpflegung, Material und Organisation bereits Kosten entstanden sind. Alle bereits gebuchten Module und die gesamte Kursgebühr bleiben geschuldet.

Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Fortsetzung der Veranstaltung für den Teilnehmer oder andere unzumutbar ist, z. B. durch akute gesundheitliche Einschränkungen, infektiöse Krankheiten, extreme Wetterbedingungen oder sicherheitsrelevante Umstände.
In diesem Fall bleiben Fixkosten für bereits erbrachte Leistungen anteilig zu zahlen, während variable Kosten, die nicht angefallen sind, abgezogen werden.


§ 6 Haftung

Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung; gültige Unfall- und Krankenversicherung erforderlich.

Für eigenes Verschulden oder Missachtung von Anweisungen keine Haftung.

Für Nachahmung der Inhalte oder Verhalten Dritter keine Haftung.

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters Haftung nach gesetzlichen Vorgaben.


§ 7 Aufsichtspflicht

Minderjährige Teilnehmer benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Aufsichtspflicht durch den Veranstalter erfolgt nur in allgemein gebotener Weise; Verantwortung für eigene Handlungen liegt bei Teilnehmern oder Erziehungsberechtigten.


§ 8 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen kann der Veranstalter verschieben oder absagen.

Bereits gezahlte Beträge werden zurückerstattet oder auf Ersatztermin angerechnet.

Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


§ 9 Allgemeines

Anweisungen des Veranstalters sind zu befolgen.

Vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung.

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Gerichtsstand: Amtsgericht Kleve.


§ 10 Aufzeichnungen und Bildrechte

Aufzeichnungen dürfen vom Veranstalter erstellt und für eigene Zwecke genutzt werden.

Widersprüche müssen schriftlich vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.


§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.